951.311KKVFederal Council Ordinance01.01.2007Originalquelle
Die Prüfgesellschaft erstattet:
a. die folgenden Berichte zur Rechnungsprüfung:
1. Prüfberichte über die Prüfung der Jahresrechnung nach Artikel 118i Absatz 2 KAG,
2. Kurzberichte über die Prüfung des L-QIF;
b. Prüfberichte über die ergänzende Prüfung.
Bei einem L-QIF mit Teilvermögen ist für jedes Teilvermögen einzeln zu berichten.
Die Berichte sind in einer Amtssprache oder in Englisch zu verfassen.
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