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Art. 117

951.31KAGFederal Act01.01.2007Originalquelle

Für die Rechenschaftsablage kommen neben den aktienrechtlichen Bestimmungen über die Rechnungslegung die Artikel 89 Absatz 1 Buchstaben a und c–i, Absätze 2–4 sowie Artikel 90 sinngemäss zur Anwendung.

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