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Art. 115

951.31KAGFederal Act01.01.2007Originalquelle
  1. Die SICAF regelt die Anlagen, die Anlagepolitik, die Anlagebeschränkungen, die Risikoverteilung sowie die mit den Anlagen verbundenen Risiken in den Statuten und im Anlagereglement.
  2. Für die Anlagen gelten Artikel 69 und sinngemäss die Artikel 64, 70 und 71.
  3. Über Änderungen des Anlagereglements entscheidet die Generalversammlung mit der Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen.

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