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Art. 110

951.31KAGFederal Act01.01.2007Originalquelle
  1. Die SICAF ist eine Aktiengesellschaft im Sinne des Obligationenrechts1(Art. 620 ff. OR):
    1. deren ausschliesslicher Zweck die kollektive Kapitalanlage ist;
    2. deren Aktionärinnen und Aktionäre nicht qualifiziert im Sinne von Artikel 10 Absatz 3 sein müssen; und
    3. die nicht an einer Schweizer Börse kotiert ist.
  2. Zwischen den eigenen Mitteln der SICAF und deren Gesamtvermögen muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Der Bundesrat regelt dieses Verhältnis.2

Footnotes

  1. SR 220

  2. Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 28. Sept. 2012, in Kraft seit 1. März 2013 (AS 2013 585;BBl 2012 3639).

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