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Art. 22b

951.131NBVFederal Office Ordinance01.05.2004Originalquelle
  1. Der Betreiber zeichnet die wesentlichen erbrachten Dienstleistungen und ausgeübten Tätigkeiten auf und bewahrt sämtliche Aufzeichnungen für einen Zeitraum von zehn Jahren auf.
  2. und31

Footnotes

  1. Aufgehoben durch Ziff. I der V der SNB vom 26. Nov. 2015, mit Wirkung seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 5307).

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