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THG · Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse
Art. 20a
Art. 20
Art. 20b
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Art. 20a
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Art. 20b
946.51
THG
Federal Act
01.07.1996
Originalquelle
Der Rechtsschutz richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen über die Bundesrechtspflege.
Gegen Verfügungen der Vollzugsorgane kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde geführt werden.
Der Wettbewerbskommission steht das Beschwerderecht gegen Allgemeinverfügungen nach den Artikeln 19 Absatz 7 und 20 zu.
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