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Art. 15a

946.202GKGFederal Act01.10.1997Originalquelle
  1. Mit Busse bis zu 5000 Franken wird bestraft, wer fahrlässig oder vorsätzlich verstösst gegen:
    1. eine Bestimmung dieses Gesetzes oder eine Ausführungsvorschrift, deren Übertretung für strafbar erklärt wird;
    2. eine Verfügung, in der auf die Strafandrohung dieses Artikels hingewiesen wird.
  2. In geringfügigen Fällen kann an Stelle der Strafe eine Verwarnung ausgesprochen werden.

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