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Art. 15

946.101SERV-VFederal Council Ordinance01.01.2007Originalquelle
  1. Die SERV erhebt:
    1. Aufwandsprämien zur Abgeltung des Prüfungsaufwandes im Zusammenhang mit Versicherungsanträgen;
    2. Versicherungsprämien als Gegenleistung für das versicherte Risiko.
  2. Sie kann Vorschüsse verlangen.

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