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Art. 13

946.101SERV-VFederal Council Ordinance01.01.2007Originalquelle
  1. Die Versicherung beruht auf den schriftlichen Angaben, welche die Versicherungsnehmerin im Antragsverfahren macht. Sie sind Bestandteile der Versicherung.
  2. Die Verfügung oder der öffentlich-rechtliche Vertrag enthält insbesondere folgende Angaben:
    1. Dokumentation des massgeblichen Sachverhalts;
    2. Gegenstand der Deckung;
    3. gedeckte Risiken;
    4. Haftungszeitraum;
    5. Höchstbetrag;
    6. Deckungseingriffs- und Weisungsrechte der SERV;
    7. Entschädigungsvoraussetzungen;
    8. Deckungssätze;
    9. Pflichten der Versicherungsnehmerin und die Folgen von Pflichtverletzungen.
  3. Die SERV legt für ihre Versicherungen allgemeine Geschäftsbedingungen fest. Sie sind Bestandteil der Verfügung oder des öffentlich-rechtlichen Vertrags.
  4. Die SERV kann die Versicherungsnehmerin verpflichten, das versicherte Geschäft mit besonderen Massnahmen zu überwachen und über die Geschäftsabwicklung zu informieren.

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