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Art. 12

946.101SERV-VFederal Council Ordinance01.01.2007Originalquelle
  1. Die Versicherung wird in Schweizer Franken abgeschlossen.
  2. Sie kann auf Antrag in einer Fremdwährung abgeschlossen werden. Die SERV bestimmt die zugelassenen Fremdwährungen und die Voraussetzungen.

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