916.401TSVFederal Council Ordinance01.09.1995Originalquelle
Paratuberkulose liegt vor, wenn klinische Anzeichen einer Infektion oder pathologisch-anatomische Veränderungen vorhanden sind und der Erreger nachgewiesen wurde.
Das BLV erlässt Vorschriften technischer Art über die Anforderungen an die Laboratorien, die Probenahme und die Untersuchungsmethoden.
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