916.401TSVFederal Council Ordinance01.09.1995Originalquelle
Zur Bekämpfung der Moderhinke wird ein nationales Bekämpfungsprogramm durchgeführt, bei dem jährlich alle Schafhaltungen in der Schweiz kontrolliert und die Tiere mittels Probenahme untersucht werden.
Das Programm beginnt am 1. Oktober 2024 und dauert höchstens fünf Jahre. Die Untersuchungen finden jeweils zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März (Untersuchungsperiode) statt.
Durch das Bekämpfungsprogramm soll die Anzahl der Schafhaltungen, in denen Moderhinke festgestellt wird, auf unter ein Prozent gesenkt werden.
Die Kantone sorgen für die fristgerechte Umsetzung des Bekämpfungsprogramms.
Das BLV erlässt Vorschriften technischer Art über die Durchführung des Bekämpfungsprogramms.
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