916.401TSVFederal Council Ordinance01.09.1995Originalquelle
Bei Seuchen- oder Ansteckungsverdacht auf Brucellose ordnet der Kantonstierarzt über den betroffenen Bestand an:
die einfache Sperre 1. Grades bis zur Widerlegung des Verdachts;
die Untersuchung aller Tiere.
Der Verdacht gilt als widerlegt, wenn die serologische oder die allergische Untersuchung aller Tiere, die älter sind als sechs Monate, einen negativen Befund ergeben hat.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.