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Art. 43

843WEGFederal Act01.01.1975Originalquelle

Der Bundesrat ordnet die Voraussetzungen, unter denen Bundeshilfe an die Erneuerung bestehender Wohnungen gewährt wird. Dabei dürfen die Gesamtkosten nicht höher liegen als die Kosten vergleichbarer neuer Wohnungen.

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