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Art. 25

843WEGFederal Act01.01.1975Originalquelle
  1. Der Bund kann die Wohnungsmarktforschung fördern.1Sie soll insbesondere die Übersicht über die Marktverhältnisse verbessern, die Angebots- und Nachfragetendenzen auf dem Wohnungsmarkt ermitteln und die Wohnbedürfnisse abklären.
  2. Er stimmt die Forschungstätigkeiten und die statistischen Erhebungen aufeinander ab.

Footnotes

  1. Fassung gemäss Anhang Ziff. 22 des Subventionsgesetzes vom 5. Okt. 1990, in Kraft seit 1. April 1991 (SR 616.1 ).

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