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WFG · Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum
Art. 8
Art. 7
Art. 9
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Art. 8
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842
WFG
Federal Act
01.10.2003
Originalquelle
Für die Erstellung, die Erneuerung und den Erwerb von Wohnraum sind Kostenlimiten zu beachten. Nebenräume werden angemessen berücksichtigt.
Das Bundesamt für Wohnungswesen (Bundesamt) legt die Kostenlimiten fest.
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