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Art. 8

842WFGFederal Act01.10.2003Originalquelle
  1. Für die Erstellung, die Erneuerung und den Erwerb von Wohnraum sind Kostenlimiten zu beachten. Nebenräume werden angemessen berücksichtigt.
  2. Das Bundesamt für Wohnungswesen (Bundesamt) legt die Kostenlimiten fest.

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