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Art. 35

842WFGFederal Act01.10.2003Originalquelle

Das Bundesamt kann Anleihensobligationen gemeinnütziger Emissionszentralen verbürgen, wenn diese mit den so beschafften Finanzmitteln Darlehen zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum ausrichten an:

  1. Träger des gemeinnützigen Wohnungsbaus;
  2. gemeinnützig organisierte Zusammenschlüsse von Eigentümerinnen und Eigentümern, welche die Vorschriften nach Artikel 28 Absatz 1 erfüllen.

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