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Art. 34

842WFGFederal Act01.10.2003Originalquelle

Zur Förderung werden eingesetzt:

  1. Bürgschaften für Anleihensobligationen gemeinnütziger Emissionszentralen;
  2. Rückbürgschaften für Nachgangshypotheken;
  3. zinslose oder zinsgünstige Darlehen;
  4. Kapitalbeteiligungen.

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