Zurück zum Gesetz

Art. 29

842WFGFederal Act01.10.2003Originalquelle
  1. Die zuständigen Stellen überprüfen die Einhaltung der massgebenden Einkommens-, Vermögens- und Belegungsvorschriften.
  2. Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben ihnen die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.