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Art. 18

836.2FamZGFederal Act01.01.2009Originalquelle

Die landwirtschaftlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die selbständigerwerbenden Landwirtinnen und Landwirte haben Anspruch auf Familienzulagen nach dem Bundesgesetz vom 20. Juni 19521über die Familienzulagen in der Landwirtschaft.

Footnotes

  1. SR 836.1

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