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Art. 64a

832.20UVGFederal Act01.01.1984Originalquelle
  1. Die Mitglieder des Suva-Rates und der Geschäftsleitung erfüllen ihre Aufgaben mit aller Sorgfalt und wahren die Interessen der Suva in guten Treuen. Der Suva-Rat trifft die organisatorischen Vorkehren zur Wahrung der Interessen der Suva und zur Verhinderung von Interessenkollisionen.
  2. Im Rahmen der Sorgfalts- und Treuepflicht legen alle Mitglieder der Organe der Suva ihre Interessenbindungen gegenüber dem Wahlorgan offen.
  3. Sie melden Veränderungen ihrer Interessenbindungen während der Mitgliedschaft laufend.
  4. Der Suva-Rat informiert im Rahmen der jährlichen Berichterstattung über die Interessenbindungen seiner Mitglieder.

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