Zurück zum Gesetz

Art. 97

831.101AHVVFederal Council Ordinance01.11.1947Originalquelle

Für die Höhe der Sicherheit ist jeweils die Beitragssumme des vorangegangenen Kalenderjahres massgebend. Entspricht die Höhe der Sicherheit nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften, so hat das BSV dem Gründerverband eine Frist von höchstens drei Monaten zur Nachdeckung zu setzen.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.