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Art. 133

831.101AHVVFederal Council Ordinance01.11.1947Originalquelle

Die AHV-Nummer ist 13-stellig. Sie setzt sich zusammen aus:

  1. dem dreistelligen Ländercode für die Schweiz (756);
  2. einer neunstelligen Nummer, welche ausschliesslich für eine bestimmte, im Register der AHV verzeichnete Person verwendet wird, jedoch keinerlei Rückschlüsse auf diese Person zulässt;
  3. einer Kontrollziffer.

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