projekte
(Art. 24 ZDG) Arbeitstage, die in die Betriebsferien des Einsatzbetriebes fallen, werden nicht an die Erfüllung der ordentlichen Zivildienstleistungen angerechnet, es sei denn, die zivildienstleistende Person beziehe ihre Ferientage.
0 commentaries
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.