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Art. 56a

824.01ZDVFederal Council Ordinance01.10.1996Originalquelle

(Art. 24 ZDG) Arbeitstage, die in die Betriebsferien des Einsatzbetriebes fallen, werden nicht an die Erfüllung der ordentlichen Zivildienstleistungen angerechnet, es sei denn, die zivildienstleistende Person beziehe ihre Ferientage.

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