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Art. 109

824.01ZDVFederal Council Ordinance01.10.1996Originalquelle

(Art. 79 ZDG)

  1. Das ZIVI stellt die für den Vollzug des Zivildienstes notwendigen Formulare zur Verfügung.
  2. Es kann ihre Verfügungen mit maschinell ausgefertigten Unterschriften versehen.

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