Beurteilungsstellen für Biozidprodukte sind:
- das BAG: für die Belange des Schutzes des Lebens und der Gesundheit des Menschen;
- das BAFU: für die Belange des Umweltschutzes und des mittelbaren Schutzes des Menschen;
- das SECO: für die Belange des Arbeitnehmerschutzes;
- 1 das BLW: für die agronomischen Belange;
- 2 das BLV: für die Belange der Lebensmittelsicherheit und der Tiergesundheit.