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Anhang 2

811.112.0MedBVFederal Council Ordinance01.09.2007Originalquelle

(Art. 2 Abs. 1 Bst. c und Art. 10)

Weiterbildung für Zahnärztinnen und Zahnärzte

1. Weiterbildungsbereiche und -dauer nach Artikel 35 der Richtlinie 2005/36/EG

Kieferorthopädie4 Jahre
Oralchirurgie3 Jahre

2. Übrige Weiterbildungsbereiche und Weiterbildungsdauer

Parodontologie3 Jahre
Rekonstruktive Zahnmedizin3 Jahre

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