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Art. 72

784.401RTVVFederal Council Ordinance01.04.2007Originalquelle

(Art. 76 RTVG) Das BAKOM fördert die Aus- und Weiterbildung von Programmschaffenden in erster Linie durch mehrjährige Leistungsvereinbarungen mit Institutionen, welche kontinuierlich ein bedeutendes Aus- und Weiterbildungsangebot im Bereich des Informationsjournalismus für Radio und Fernsehen führen.

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