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Art. 70c

784.40RTVGFederal Act01.04.2007Originalquelle
  1. Die ESTV hat ihre Tätigkeit für die Erhebung der Abgabe in der Buchhaltung von ihren übrigen Tätigkeiten zu trennen.
  2. Sie veröffentlicht jährlich die Jahresrechnung und einen Bericht über ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erhebung der Abgabe.

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