Zugangsvereinbarungen bedürfen der Schriftform und umfassen mindestens folgende Punkte:
- allgemeine kommerzielle Bedingungen;
- eine Beschreibung der Zugangsdienstleistungen;
- technische Spezifikationen dieser Dienstleistungen;
- Bedingungen für die Inbetriebnahme, den Betrieb und die Ausserbetriebsetzung des Zugangs.