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Art. 37t

748.0LFGFederal Act15.06.1950Originalquelle

In den festgelegten oder vorgesehenen Projektierungszonen sowie innerhalb der festgelegten oder vorgesehenen Baulinien dürfen vorbereitende Handlungen vorgenommen werden. Artikel 15 EntG1gilt sinngemäss.

Footnotes

  1. SR 711

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