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Art. 111

748.0LFGFederal Act15.06.1950Originalquelle

Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes; er wird mit dessen Vollzug beauftragt.

Datum des Inkrafttretens: 15. Juni 19501

Footnotes

  1. BRB vom 5. Juni 1950.

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