Zurück zum Gesetz

Art. 46

746.1RLGFederal Act01.03.1964Originalquelle
  1. Auf die Widerhandlungen des Artikels 44 werden die allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches1angewendet.
  2. Auf die Widerhandlungen der Artikel 45 und 45a werden die allgemeinen Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechtsgesetzes2(Art. 2–13) angewendet.

Footnotes

  1. SR 311.0

  2. SR 313.0

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.