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TrG · Bundesgesetz über die Trolleybusunternehmen
Art. 19a
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744.21
TrG
Federal Act
20.07.1951
Originalquelle
Gesuche, die bei Inkrafttreten dieser Änderung hängig sind, werden nach neuem Verfahrensrecht beurteilt.
Auf hängige Beschwerden ist das alte Verfahrensrecht anwendbar.
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