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Art. 16

743.011SebVFederal Council Ordinance01.01.2007Originalquelle

Das BAV beurteilt im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens die eingereichten Unterlagen wie folgt:

  1. Für die Beurteilung der Sicherheit führt es die Prüfungen nach Anhang 2 durch.
  2. Es prüft die Einhaltung der übrigen Vorschriften.

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