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Art. 15

743.011SebVFederal Council Ordinance01.01.2007Originalquelle
  1. Das BAV behandelt das Plangenehmigungs- und das Konzessionsgesuch in der Regel innerhalb von:
    1. 9 Monaten beim ordentlichen Plangenehmigungsverfahren;
    2. 18 Monaten, wenn Enteignungen erforderlich sind;
    3. 3 Monaten beim vereinfachten Verfahren.
  2. Die Behandlungsfrist beginnt, sobald das BAV die vollständigen Gesuchsunterlagen erhalten hat.

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