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Art. 15ibis

742.141.1EBVFederal Council Ordinance01.01.1984Originalquelle
  1. ** Werden bei Vorhaben mit hoher Sicherheitsrelevanz die folgenden Anforderungen durch andere Vorschriften als die TSI oder notifizierte nationale Vorschriften spezifiziert, so sind Prüfberichte Sachverständiger erforderlich zum Nachweis:
    1. der Sicherheit und Vorschriftskonformität der Teilsysteme und ihrer Schnittstellen;
    2. der technischen Kompatibilität der Teilsysteme;
    3. der sicheren Integration der Teilsysteme in das Gesamtsystem.
  2. ** Das BAV kann in einer Richtlinie festlegen, welche Prüfberichte Sachverständiger regelmässig erforderlich sind.

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