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Art. 16

742.122NZVFederal Council Ordinance01.01.1999Originalquelle

Sieht die Vereinbarung nichts anderes vor, gelten folgende Bestimmungen:

  1. Die Vereinbarung geht ohne weiteres auf einen allfälligen Rechtsnachfolger über.
  2. Zeitliche und örtliche Abweichungen von der definierten Trasse sind nur im Falle höherer Gewalt zulässig.

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