Zurück zum Gesetz

Art. 14

741.621SDRFederal Council Ordinance01.01.2003Originalquelle

Für Transporte nicht freigestellter gefährlicher Güter ist die in Artikel 12 Absatz 1 VVV1vorgeschriebene erhöhte Versicherungsdeckung für alle Motorfahrzeuge und Anhängerzüge erforderlich.

Footnotes

  1. SR 741.31

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.