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Anhang 1

741.522FVFederal Council Ordinance01.01.2008Originalquelle

(Art. 5)

1. Fachausweis «Fahrlehrer/Fahrlehrerin»: erforderliche Kompetenzen für den Modulabschluss B

Modul B1LernprozesseDie Lernenden kennen die Einflussfaktoren auf Lernprozesse und können diese wirksam und nachhaltig initiieren, begleiten und evaluieren.
Modul B2Kommunikation und
Lernatmosphäre
Die Lernenden kennen geeignete Gesprächs- und Kommunikationsformen und können diese anwenden. Sie sind fähig, eine positive Lernatmosphäre zu schaffen und eine
optimale Beziehung zwischen Lehrenden und Lernenden zu gestalten.
Modul B3Rechtliche Grundlagen;
Lernveranstaltungen
planen und durchführen
Die Lernenden können eine Lernveranstaltung im Bereich Strassenverkehrsrecht planen, durchführen und evaluieren.
Modul B4Automobiltechnik und
Physik;
Ausbildungsplanung
Die Lernenden sind fähig, auf der Basis der vermittelten theoretischen Grundlagen der Automobiltechnik und der Fahrphysik Lernsequenzen zu planen und durchzuführen sowie diese erworbenen Fähigkeiten auf die gesamte Ausbildungsplanung zu übertragen.
Modul B5VerkehrssinnbildungDie Lernenden können die Elemente der Verkehrssinnbildung überzeugend vermitteln und diesbezügliche Einstellungen und Haltungen bei Fahrschülern und Fahrschülerinnen entwickeln und festigen.
Modul B6Verhalten im Verkehr; Ausbildungsplanung
für den praktischen
Fahrunterricht
Die Lernenden können sich unter Einbezug der aktuellen Verkehrsregeln und der Verkehrskunde in der heutigen Mobilität vorbildlich verhalten und stellen dadurch eine diesbezügliche Wirkung auf die Auszubildenden sicher. Sie sind fähig, Ausbildungssequenzen der praktischen Fahrausbildung entsprechend zu planen.
Modul B7AusbildungspraktikumDie Lernenden sind in der Lage, unter Aufsicht der anerkannten Modulanbieter fünf Fahrschüler oder Fahrschülerinnen vollumfänglich und prüfungsreif auszubilden.
Modul B8Prüfung: Zusammen-
fassen der erworbenen Teilqualifikationen in
eine umfassende
Fahrlehrer-/Fahrlehrerinnen-Kompetenz
Die Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen sind fähig, Fahrschüler und Fahrschülerinnen so auszubilden, dass sich diese regelkonform, sicher, partnerschaftlich, umweltbewusst und verantwortungsvoll im Strassenverkehr bewegen.

2. Fachausweis «Motorradfahrlehrer/Motorradfahrlehrerin»: erforderliche Kompetenzen für den Modulabschluss A

Modul A4Motorradtechnik und Physik;
Ausbildungsplanung
Die Lernenden sind fähig, auf der Basis theoretischer Grundlagen aus der Motorradtechnik und der Physik Ausbildungsabläufe zu planen.
Modul A6Verkehrssinnbildung
und Verhalten im
Verkehr;
Ausbildungsplanung
für den praktischen
Fahrunterricht
Die Lernenden können sich unter Einbezug der aktuellen Verkehrsregeln und der Verkehrskunde in der heutigen Mobilität vorbildlich verhalten und stellen dadurch eine diesbezügliche Wirkung auf die Auszubildenden sicher. Sie können Ausbildungssequenzen unter Berücksichtigung der Eigenheiten der Motorräder im Strassenverkehr entsprechend planen.
Modul A7AusbildungspraktikumDie Lernenden sind in der Lage, unter Aufsicht der anerkannten Modulanbieter drei Fahrschüler oder Fahrschülerinnen vollumfänglich und prüfungsreif auszubilden.
Modul A8Prüfung: Zusammen-
fassen der erworbenen Teilqualifikationen in
eine umfassende
Fahrlehrer-/Fahrlehrerinnen-Kompetenz
Die Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen sind fähig, Fahrschüler und Fahrschülerinnen so auszubilden, dass sich diese mit Motorrädern regelkonform, sicher, partnerschaftlich, umweltbewusst und verantwortungsvoll im Strassenverkehr bewegen.

3. Fachausweis «Lastwagenfahrlehrer/Lastwagenfahrlehrerin»: erforderliche Kompetenzen für den Modulabschluss C

Modul C3Rechtliche Grundlagen; Lernveranstaltungen
planen und durchführen
Die Lernenden können eine Lernveranstaltung im Bereich Strassenverkehrsrecht, bezogen auf schwere Motorfahrzeuge und deren Anhänger, planen, durchführen und evaluieren.
Modul C4Nutzfahrzeugtechnik, Fahrphysik und
Ladung;
Ausbildungsplanung
Die Lernenden sind fähig, auf der Basis theoretischer und praktischer Grundlagen der Nutzfahrzeugtechnik, Fahrphysik, Ladung und Ladungssicherung Ausbildungsabläufe zu planen und durchzuführen.
Modul C6Verkehrssinnbildung
und Verhalten im
Verkehr;
Ausbildungsplanung
für den praktischen
Fahrunterricht
Die Lernenden können sich unter Einbezug der aktuellen Verkehrsregeln und der
Verkehrskunde sowie der Besonderheiten der schweren Fahrzeuge im Verkehr vorbildlich verhalten und stellen dadurch eine diesbezügliche Wirkung auf die Auszubildenden sicher. Sie sind fähig, Ausbildungssequenzen der praktischen Fahrausbildung entsprechend zu planen.
Modul C7AusbildungspraktikumDie Lernenden sind in der Lage, unter Aufsicht der anerkannten Modulanbieter drei Fahrschüler oder Fahrschülerinnen vollumfänglich und prüfungsreif auszubilden.
Modul C8Prüfung: Zusammen-
fassen der erworbenen Teilqualifikationen in
eine umfassende
Fahrlehrer-/Fahrlehrerinnen-Kompetenz
Die Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen sind fähig, Fahrschüler und Fahrschülerinnen so auszubilden, dass sich diese mit schweren Motorwagen und deren Anhängern regelkonform, sicher, partnerschaftlich, umweltbewusst und verantwortungsvoll im
Strassenverkehr bewegen.

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