741.41VTSFederal Council Ordinance01.10.1995Originalquelle
Schwere Motorfahrräder müssen über eine Reibbremse für jedes Rad verfügen.
Links aussen muss ein Rückspiegel mit einer Fläche von mindestens 50 cm2angebracht sein.
An für den Führer oder die Führerin gut sichtbarer Stelle muss dauerhaft und deutlich lesbar die Anzahl bewilligter Plätze und die Nutzlast zuzüglich 75 kg vermerkt sein.
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