741.41VTSFederal Council Ordinance01.10.1995Originalquelle
Elektro-Stehroller müssen mit einer Betriebs- und einer Feststellbremse ausgerüstet sein. Eine Reibungsbremse ist nicht erforderlich.
Die Betriebsbremse kann bestehen aus:
zwei voneinander unabhängigen Bremsen, die jeweils gleichmässig auf die Räder einer Achse wirken und die bei gleichzeitiger Betätigung auf alle Räder wirken;
einer Bremse, die auf alle Räder wirkt, und einer abstufbaren Hilfsbremse.
Die Hilfsbremse nach Absatz 2 Buchstabe b darf als Feststellbremse benützt werden. Anstelle der Feststellbremse kann eine Abstellstütze dienen, wenn sie das vollbeladene Fahrzeug in einer Steigung und einem Gefälle bis 12 Prozent am Wegrollen hindern kann. Für einrädrige Fahrzeuge ist eine andere geeignete Abstellmöglichkeit ausreichend, wenn dadurch die gleichen Bedingungen erfüllt werden.
4 und5. …1
Footnotes
Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 13. Dez. 2024, mit Wirkung seit 1. Juli 2025 (AS 2025 28). ↩
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