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Art. 19a

734.71StromVVFederal Council Ordinance01.04.2008Originalquelle

Als netzdienlich gilt die Nutzung der Flexibilität, mit der ein Verteilnetzbetreiber:

  1. eine angespannte lokale Netzsituationen entlasten kann;
  2. einen Netzausbau vermeiden kann;
  3. Netzmassnahmen aufschieben kann; oder
  4. die Netzkosten im eigenen Netzgebiet verringern kann.

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