Die ElCom vergleicht in ihrem Regulierungsbereich (Art. 22 Abs. 1 und 2) die Verteilnetzbetreiber mit dem Ziel, die Transparenz für die Endverbraucher zu verbessern und zu einer angemessenen Qualität und einer erhöhten Effizienz der Leistungen beizutragen. Sie veröffentlicht die Ergebnisse, bezogen auf einzelne Verteilnetzbetreiber oder Gruppen von Verteilnetzbetreibern, mittels einer vergleichenden Darstellung.
Die ElCom stellt insbesondere in den folgenden Bereichen Vergleiche an:
Versorgungsqualität;
Netznutzungstarife und anrechenbare Netzkosten;
Elektrizitätstarife;
Qualität der Dienstleistungen im Netzbereich;
Investitionen in intelligente Netze;
Messwesen;
Wahrnehmung von Veröffentlichungs- und Bekanntgabepflichten.
Das BFE evaluiert die Vergleiche alle vier Jahre in einem Bericht. Sind keine genügenden Effizienzsteigerungen im Netzbereich mit entsprechenden Auswirkungen auf die Netzkosten feststellbar, so unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung einen Erlassentwurf für die Einführung einer Anreizregulierung.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.