Der Austausch von Mess- und Stammdaten zwischen den Beteiligten nach Artikel 17f Absatz 1 erfolgt für die folgenden Zwecke über eine zentrale Datenplattform:
Abwicklung der Lieferantenwechsel;
Abrechnung der Netz-, der Elektrizitäts- und der Messkosten;
Prognose im Rahmen des Bilanzmanagements;
Erfassung der Elektrizität mittels Herkunftsnachweisen.
Die Stammdaten nach Absatz 1 werden auf der Datenplattform in der Schweiz gespeichert. Der Datenplattformbetreiber verwaltet die gespeicherten Daten und gewährleistet den Austausch der Mess- und Stammdaten zwischen den Beteiligten.
Den Bundesbehörden und den kantonalen Behörden wird nach Massgabe ihrer Berechtigung Zugang zur Datenplattform gewährt.
Der Bundesrat regelt die Prozesse des Datenaustausches und die näheren Aufgaben des Datenplattformbetreibers. Er kann die Datenplattform um folgende Funktionalitäten und Prozesse erweitern:
Analyse der Qualität des über die Datenplattform erfolgenden Datenaustausches;
Speicherung von Messdaten;
Bekanntgabe anonymisierter Mess- und Stammdatenaggregate an Dritte zum Zwecke der Forschung, der Versorgungssicherheit, der Stärkung des Wettbewerbs auf dem Elektrizitätsmarkt und der Erbringung von Energiedienstleistungen;
Austausch von Mess- und Stammdaten für die Nutzung der Flexibilität;
Gewährleistung des Rechts der Endverbraucher, der Erzeuger und der Speicherbetreiber auf Datenherausgabe und -übertragung.
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