Zurück zum Gesetz

Art. 21d

732.17SEFVFederal Council Ordinance01.02.2008Originalquelle
  1. Die unabhängigen Mitglieder der Kommission, des Kommissionsausschusses und der Komitees treten in den Ausstand, wenn ein Interessenkonflikt im Zusammenhang mit ihrer Person oder ihren Arbeit- beziehungsweise Auftraggebern besteht.
  2. Die Mitglieder der Kommission, des Kommissionsausschusses und der Komitees, welche die Eigentümer vertreten, treten in den Ausstand, wenn ein Interessenkonflikt besteht:
    1. bei Rechtsstreitigkeiten mit Beteiligung der vertretenen Eigentümer und dem Stilllegungs- oder dem Entsorgungsfonds; oder
    2. im Zusammenhang mit ihrer Person.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.