732.11KEVFederal Council Ordinance01.02.2005Originalquelle
Das ENSI informiert die Öffentlichkeit unverzüglich über besondere Ereignisse und Befunde in Kernanlagen, die:
eine Gefahr für die Anlage oder das Personal darstellen oder grössere radiologische Auswirkungen auf die Umgebung haben (Ereignisse oder Befunde der Stufe 3 oder grösser der INES-Skala nach Anhang 6);
von sicherheitstechnischer Bedeutung sind, aber keine oder nur geringe radiologische Auswirkung auf die Umgebung haben (Ereignisse oder Befunde der Stufe 2 der INES-Skala nach Anhang 6).
Bei besonderen Ereignissen und Befunden von öffentlichem Interesse, die nicht unter Absatz 1 fallen, veranlasst das ENSI die Information der Öffentlichkeit.
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