732.11KEVFederal Council Ordinance01.02.2005Originalquelle
Der Eigentümer eines geologischen Tiefenlagers muss eine Dokumentation erstellen, die für eine langfristige Sicherstellung der Kenntnisse über das geologische Tiefenlager geeignet ist.
Die Dokumentation muss enthalten:
Lage und Ausdehnung der Untertagebauten;
Inventar der eingelagerten radioaktiven Abfälle, in Art und Menge aufgeteilt nach den Lagerräumen;
Auslegung der technischen Sicherheitsbarrieren einschliesslich der Versiegelung der Zugänge;
Grundlagen und Ergebnisse der endgültigen Analyse der Langzeitsicherheit.
Er hat die Dokumentation nach dem Verschluss des Lagers oder nach Ablauf der Überwachungsfrist dem Departement zu übergeben.
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