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KEV · Kernenergieverordnung
Art. 34a
Art. 34
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732.11
KEV
Federal Council Ordinance
01.02.2005
Originalquelle
Der Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb enthält namentlich folgende Angaben:
die zugrunde gelegte Betriebsdauer;
den Nachweis, dass die Auslegungsgrenzen der sicherheitstechnisch relevanten Anlageteile während der geplanten Betriebsdauer nicht erreicht werden;
die für das nachfolgende Betriebsjahrzehnt vorgesehenen Nachrüstungen und technischen oder organisatorischen Verbesserungsmassnahmen;
die für die geplante Betriebsdauer vorgesehenen Massnahmen zur Sicherstellung eines ausreichenden Personalbestandes und des benötigten Fachwissens.
Das ENSI wird beauftragt, die detaillierten Anforderungen an den Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb in Richtlinien zu regeln.
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