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Art. 33a

732.11KEVFederal Council Ordinance01.02.2005Originalquelle
  1. Der Inhaber einer Betriebsbewilligung für eine andere Kernanlage als ein Kernkraftwerk hat zusätzlich zu den systematischen Sicherheitsbewertungen nach Artikel 33 Absatz 1 alle zehn Jahre eine umfassende systematische Sicherheitsbewertung zu erstellen.
  2. Das ENSI wird beauftragt, die detaillierten Anforderungen an die umfassende systematische Sicherheitsbewertung in Richtlinien zu regeln.

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